Unternehmen ab 20 Mitarbeitern sind laut Sozialgesetzbuch VII § 22 verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten (SiB) zu bestellen und in Sicherheitsbeauftragten-Lehrgängen entsprechend auszubilden. Nach der umfassenden Ausbildung unterstützt der Sicherheitsbeauftragte die für die Arbeitssicherheit im Unternehmen Verantwortlichen bei der Einhaltung und Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Sicherheitsbeauftragte verrichten ihre Aufgabe zusätzlich zur regulären Tätigkeit im Unternehmen und arbeiten in beratender Funktion eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Betriebsarzt zusammen. Die Experten identifizieren in ihrem Arbeitsbereich spezifische Gesundheits- und Unfallgefahren und bringen auch bei der Gefährdungsbeurteilung umfassendes Wissen ein.
regelmäßige Zustandsprüfung von PSA und Schutzeinrichtungen
Mitarbeiterschulung zum sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen
erkennen und melden sicherheitstechnischer Mängel
nimmt an den regelmäßigen Betriebsbegehungen teil
untersucht die Ursache von Unfall- und Berufskrankheiten
Der detaillierte Aufgabenbereich des Sicherheitsbeauftragten ist in der DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, hinterlegt.
Neben dem praktischen Wissen, dass der Sicherheitsbeauftragte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erwirbt, vermittelt die SiB-Ausbildung umfangreiches theoretisches Wissen und praktisches Zusatzwissen.
Auszug aus den Inhalten der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten einschließlich der für das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen erforderlichen Qualifizierung:
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
die gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsschutz in Deutschland
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsunfälle
Erste Hilfe sowie Schutz bestimmter Körperteile
Brandschutz, Elektrotechnik, Gefahrstoffe
psychische Belastungen durch Umwelteinflüsse und Tätigkeiten
Mit der Zertifizierung ist die Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten jedoch nicht abgeschlossen. Denn Fortbildungen informieren über aktuelle Änderungen in den verschiedenen Gesetzen, Vorschriften, Normen oder technischen Regeln. Die aktuelle Rechtsprechung wird in der Fortbildung genauso behandelt, wie neue Erkenntnisse zu Gefährdungen und Gefahren im Alltag und verschiedene andere Themen.
Vor allem die Weiterbildung ist ein wichtiges Element des im Unternehmen erfolgreich etablierten Arbeitsschutzes. Denn sie ermöglicht es dem Sicherheitsbeauftragten und dem Unternehmen, die für die gesetzeskonforme Arbeitssicherheit erforderlichen Maßnahmen zeitnah anzupassen.
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