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Beratung Arbeitsmittel und Schutzausrüstung

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Die richtigen Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen für Ihren Betrieb

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Bereitstellung der PSA (persönliche Schutzausrüstung) eindeutig geregelt. So ist das Unternehmen dazu verpflichtet, den Beschäftigten die für die Tätigkeit erforderliche Schutzausrüstung sowie die entsprechenden Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Arbeitsmittel und Schutzausrüstung

Die Schutzausrüstung hat das Ziel, den Beschäftigten eines Unternehmens die Arbeit so zu ermöglichen, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen und Unfälle so gering wie möglich sind.

Die Schutzausrüstung schützt die Mitarbeiter vor den von der Tätigkeit ausgehenden Gefahren, die nur bis zu einem gewissen Grad zu vermeiden sind.

  • Lärm durch Maschinen (Gehörschutz)

  • Gefahr herabfallender Gegenstände (Helm)

  • rutschige Untergründe (Sicherheitsschuhe)

  • Verletzungsgefahr der Hände (Handschuhe)

  • Laborarbeiten mit ätzenden Chemikalien (Schutzbrille)

  • Feinstäube, schädliche Aerosole (FFP2- oder FFP3-Masken)

Bei der Entscheidung für eine auf den Arbeitsbereich abgestimmten Schutzausrüstung ist immer auf mögliche Einschränkungen wie beispielsweise die Bewegungsfreiheit durch die PSA zu achten. Daher muss die Schutzausrüstung immer so gestaltet sein, dass sie bei möglichst geringer Belastung des Trägers eine maximale Schutzwirkung erzielt.

Arbeitsmittel als präventive Maßnahme

Zu den Arbeitsmitteln zählen alle Gegenstände, die für die Ausübung der Tätigkeit unerlässlich sind. Dies sind Werkzeuge, Büroausstattung, Computer, Software, Telefonanschlüsse im Homeoffice, Fachzeitschriften und andere für die erfolgreiche Arbeit nötige Dinge.

Arbeitsmittel sollen gesundheitlichen Schäden und Unfällen vorbeugen. Daher sind beispielsweise bei der Anschaffung von Arbeitsmittel Kriterien wie die Arbeitsplatzergonomie oder die konstruktive Sicherheit von Werkzeugen, Geräten und Fahrzeugen zu berücksichtigen und während des Betriebs aufrecht zu erhalten.

Die Anforderung an Schutzausrüstung und Arbeitsmittel sind immer auf die individuellen Gefahren der Tätigkeiten sowie der Bereiche, in denen sich die Beschäftigten bewegen, abgestimmt.

Gefahrenanalyse als Grundlage

Die Grundlage für die Bestimmung, welche Schutzausrüstung erforderlich ist und worauf beim Einsatz von Arbeitsmitteln konkret zu beachten ist, bietet die Gefahrenanalyse. Für Arbeitsmittel gibt es bereits Vorgaben mit umfassender Gültigkeit für die verschiedensten Arbeitsplätze.

Anders gestaltet sich die betriebsspezifische Gefährdung. Die grundlegenden Vorgaben, wann welche Schutzausrüstung getragen werden muss, entnehmen Sie dem Arbeitsschutzgesetz sowie den Verordnungen der DGUV. Allerdings kann nur eine individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Gefährdungsanalyse die konkreten Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter verifizieren.

Unser Team berät Sie bei der Gefährdungsanalyse und der Auswahl der für Ihr Unternehmen idealen Schutzausrüstung und Arbeitsmittel.