Die regelmäßige Betriebsbegehung ist ein wichtiges Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auf diese Weise werden die Arbeitsbedingungen im Betrieb umfassend bewertet oder bestehende Bewertungen aktualisiert. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens ist diese Begehung in regelmäßigen Intervallen verpflichtend.
Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Sie alle getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit prüfen und stetig verbessern. Aus dieser Vorgabe ergibt sich die wiederholte Betriebsbegehung. Allerdings ist im Gesetz kein Zeitraum genannt, sondern nur auf die Regelmäßigkeit hingewiesen. Sinnvoll ist es, die Betriebsbegehung an die Gefährdungsbeurteilung abzustimmen. An Arbeitsplätzen mit hohem Gefährdungspotenzial sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen engmaschiger geprüft werden als auf Arbeitsplätzen mit kaum vorhandenen Risiken.
Besonders wichtig ist die anlassbezogene Betriebsbegehung. Ereignet sich im Betrieb ein Unfall, unabhängig ob in der Produktion oder in einem der Büros, erfolgt umgehend eine Betriebsbegehung.
Da es sich um eine betriebsinterne Arbeitsschutzmaßnahme handelt, erfolgt die Betriebsbegehung durch mehrere Personen.
Arbeitgeber oder dessen gesetzlicher Stellvertreter
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsarzt
Betriebsrat
für den Bereich verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter
Ergänzend laden Sie den Leiter des Bereichs ein, da dieser die täglichen Routinen, Arbeitsabläufe und damit verbundenen Risiken sowie die Belegschaft besonders gut kennt.
Wichtig: Der Betriebsrat kann jederzeit und ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine eigene Betriebsbegehung durchführen.
Vor der Betriebsbegehung stimmen Sie sich im Rahmen einer Vorbesprechung über die aktuelle Situation vor Ort ab und legen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung an. Während der Begehung prüft das Team die verschiedenen Risiken und Belastungen. Dies gilt für das allgemeine Gefahrenpotenzial, die Belastung der Mitarbeiter und reicht bis zu gesundheitlichen Risiken. Ziehen Sie während der Betriebsbegehung die Belegschaft durch zielgerichtete Fragen mit ein. Dies können Fragen zu besonderen Belastungen, dem aktuellen Wohlbefinden oder der Zufriedenheit mit der Wirksamkeit der Maßnahmen oder der PSA sein.
Nach der Betriebsbegehung ist der Zeitpunkt der umfassenden Analyse. Alle Beteiligten geben Ihre Bewertung ein und es werden eventuell erforderliche Anpassungen der bisher ergriffenen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.
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