Brände und Feuer zählen in einem Betrieb zu den gefährlichsten Szenarien. Das Leben und die Gesundheit von Menschen sind in einem Brandfall ebenso gefährdet wie das betriebliche Sachvermögen sowie natürlich auch die Umwelt. Hinzu kommen dann noch die Folgeschäden, die durch Produktionsausfall und Betriebsunterbrechung entstehen. Das kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen: Konsequenzen, die sogar bis zur Unternehmensaufgabe oder zur Insolvenz führen können. Brandschutz sollte daher als eine "Gemeinschaftsaufgabe" in einem Betrieb verstanden werden. Eine wichtige Rolle bei der Brandvermeidung sowie auch bei der Verhinderung der Brand- bzw. Feuerausbreitung nimmt dabei der betriebliche Brandschutzbeauftragte ein. Er leistet diesbezüglich wesentliche Beratungsfunktionen für den Arbeitgeber und die Führungskräfte und nimmt im Rahmen der Brandschutzorganisation des jeweiligen Unternehmens ungemein wichtige Aufgaben wahr.
Als Brandschutz Sachverständiger bin ich dazu befugt, von Ihnen bestimmte Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten auszubilden. Bei der Ausbildung Brandschutzbeauftragter gehe ich dabei nach der DGUV Information 205-003 sowie der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08(03) vor, welche die entsprechenden Ausbildungsinhalte reglementiert. Meine qualifizierenden Kurse richten sich daher grundsätzlich nach den Vorgaben und Statuten der zuvor genannten Richtlinien. Nach erfolgreicher Teilnahme an meiner Ausbildung sind die Teilnehmer jederzeit in der Lage, sämtliche Aufgaben und Herausforderungen als Brandschutzbeauftragte zuverlässig, kompetent und effizient zu erfüllen.
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