In Deutschland beruht die rechtliche bzw. die gesetzliche Grundlage in Bezug auf den baulichen Brandschutz auf den so bezeichneten Bauordnungen. Allerdings ist dieses Bauordnungsrecht vom Grundgesetz her den einzelnen Bundesländern als Sicherheitsrecht zugewiesen. Dies hat zur Folge, dass jedes einzelne Land quasi eine eigene respektive eine individuelle Bauordnung aufweist. Da diese Vorgehensweise aber nicht praktisch und auch nicht wirklich nachvollziehbar ist, hat die Baumininsterkonferenz die Musterbauordnung (MBO) erarbeitet. Auf Grundlage dieser MBO sind dann die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) mit entsprechenden landesspezifischen Veränderungen und Anpassungen definiert. Die Landesbauordnungen reichen allerdings alleine nicht aus, damit auch tatsächlich ein Bauvorhaben realisiert werden kann. Vielmehr müssen hier auch noch Sonderbauverordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Technische Baubestimmungen berücksichtigt werden.
In Fällen, in denen bei einer Immobilie respektive bei einem Bauvorhaben von den baurechtlichen Anforderungen dann allerdings abgewichen werden soll, wird vom Gesetzgeber ein explizites Brandschutzkonzept verlangt. Gleiches gilt, wenn es sich um ein Gebäude wie etwa ein Krankenhaus, ein Sportstadion, eine Mehrzweckhalle oder ein Industriebau handelt; auch dann ist ein schlüssiges Brandschutzkonzept gesetzlich unabdingbar. Als Brandschutz Sachverständiger erstelle ich für Sie im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für sämtliche Sonderbauten nach MBO/LBO spezifizierte Brandschutzkonzepte. Die von mir erstellten Brandschutzkonzepte für Baugenehmigungen respektive für Sonderbauten nach MBO/LBO weisen dabei sämtliche erforderlichen Einzelmaßnahmen explizit aus. Dies betrifft sowohl den präventiven baulichen und auch anlagetechnischen Brandschutz als auch den betrieblichen bzw. organisatorischen Brandschutz sowie den abwehrenden Brandschutz.
Dabei bilden gerade die Gebäudenutzung, das jeweils spezifische Brandrisiko sowie das zu erwartende Schadenausmaß wichtige Eckpfeiler in einem professionellen Brandschutzkonzept für Baugenehmigungen bzw. für entsprechende Sonderbauten nach MBO/LBO. In diesem Kontext beschreibe ich als erfahrener Brandschutz Sachverständiger die diesbezüglich relevanten Einzelkomponenten und skizziere die jeweiligen Verknüpfungen hinsichtlich der definierten Schutzziele (Schutz für Besucher und Nutzer eines Gebäudes, Schutz für Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall, Schutz vor Schäden der Nachbarschaft, Schutz von Kulturgütern, Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz, Umweltschutz etc.). Hierzu nehme ich eine umfassende Liegenschafts- und Gebäudeanalyse sowie eine baurechtliche Einordnung vor, spezifiziere die Schutzziele und unterziehe das Objekt, das Umfeld und die Gegebenheiten einer umfassenden Risikobewertung. Auf Grundlage der Ergebnisse formuliere ich dann die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen. Die von mir in dieser Form angefertigten Brandschutzkonzepte für Baugenehmigungen bzw. für Sonderbauten nach MBO/LBO fungieren dann als wichtiges Hilfsmittel zur Festlegung von Öffnungsverschlüssen und von raumabschließenden Bauteilen sowie zur permanenten Aufrechterhaltung der entsprechenden Funktionalität.
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