Brände verursachen jährlich im privaten und gewerblichen Bereich Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Und nur allzu oft fordern Sie zusätzlich verletzte Menschen oder sogar Todesopfer. Vor allem Personenschäden lassen sich bis zu einem gewissen Grad verhindern, indem Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig praktisch und theoretisch unterweisen. Ziel dieser gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brandfall sowie die Risiken, die zum Entstehen von Bränden führen, zu erkennen und somit zu minimieren.
Die Brandschutzunterweisung zählt zu den Arbeitgeberpflichten und ist einmal jährlich verpflichtend durchzuführen. Neue Mitarbeiter müssen innerhalb kürzester Zeit nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. Je öfter Sie jedoch vor allem praktisch üben, umso routinierter und ruhiger reagieren Ihre Mitarbeiter im Ernstfall.
Brandursachen sowie Entstehung von Bränden und Risiken
Brandlehre und Brandklassen
Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- und Löscheinrichtungen
Löschmittel
Räumung von Gebäuden
Wege und Mittel zur Alarmierung
Umgang mit Gefahrenstoffen
individuelle Brandgefahren im Unternehmen
Bandschutzverantwortliche im Unternehmen
Die theoretischen Inhalte werden mit praktischen Übungen wie den richtigen Einsatz von Feuerlöschern oder die Begehung der Räumlichkeiten und Fluchtwege sowie regelmäßigen Alarmierungsübungen ergänzt.
Laut Gesetz muss nur eine bestimmte Zahl an Mitarbeiter über umfangreichere Kenntnisse zum Brandschutz, wie beispielsweise die korrekte Bedienung von Feuerlöschern, verfügen. Je mehr Ihrer Mitarbeiter jedoch möglichst umfassend geschult sind, umso erfolgreicher erfolgen die Einschätzung der Brandgefahr, die Brandbekämpfung und die Räumung des Gebäudes im Ernstfall.
Jedes Unternehmen weist neben den allgemeinen immer individuelle Risiken auf, die zum Brand führen können. Daher müssen bauliche Gegebenheiten, eventuelle Gefahrenstoffe oder besondere Eigenschaften der Menschen innerhalb eines Gebäudes bei der Unterweisung berücksichtigt werden. So ist die Räumung eines Gebäudes in einem Handelsunternehmen anders zu betrachten, als die Räumung einer Werkstätte für Menschen mit Handikaps.
Wir bilden für Sie Brandschutzbeauftragte nach der DGUV-Information 205-003 sowie der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08(03) aus und verleihen Ihren Brandschutzbeauftragten die fachliche Kompetenz, die für eine regelmäßige Unterweisung erforderlich ist.
Weiteres zum Thema Brandschutz: